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Mail: post@bAV-bKV.de

Die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung (bKV) für den öffentlichen Dienst

Diese Webseite wendet sich an:

  • Dienstherren
  • Tarifbeschäftigte
  • Dienststellenleitungen
  • Personalräte
  • Gleichstellungsbeauftragte und
  • Schwerbehindertenvertretungen

    Eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung bezahlt vom Arbeitgeber, speziell für den öffentlichen Dienst.
    Das ist besser als jede LOB Prämie, von der Ihnen der Staat leider fast die Hälfte abnimmt.

Bereits ab 7,28€/mtl. pro Mitarbeitenden*
Budgehöhe 400 Euro p.a

  • ohne Gesundheitsfragen
  • keine Wartezeiten
  • *Leistungen z.B. für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe, Sportmedizinische Untersuchungen, Präventionen und Gesundheitsfärderung. 

  • Angehörige sind als Selbstzahler ebenfalls versicherbar

Gut zu wissen

Dank des § 18a TVöD/VKA können Arbeitgeber seit November 2020 ihrer Belegschaft ein "Alternatives Entgeltanreiz-System" anbieten.
So wird aus der "LOB" Vergütung ein echter Mehrwert für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.


Ihr wertvollstes Kapital sind Ihre Mitarbeiter

Durch einen ständig wachsenden Fachkräftemangel wird es immer wichtiger sich für Mitarbeiter und qualifizierte Nachwuchskräfte attraktiver zu machen.

 Erfahren Sie mehr in einem ersten Gespräch


Immer mehr machen mit


Auch große Städte erkennen die Vorteile einer bKV


Die Vorteile einer bKV für Sie als kommunaler Arbeitgeber

  • Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens für Fachkräfte
  • „Grundstein“ zur nachhaltigen Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter*innen
  • Fehlzeiten reduzieren
  • Flexible Leistungswahl für die Mitarbeiter*innen innerhalb eines Budgets
  • Vielfalt an Leistungen für die gesamte Belegschaft
  • Zuschuss zur privaten Haushaltskasse der Mitarbeiter*innen
  • Keine zusätzlichen Haushaltsmittel für eine bKV nötig (§18a TVöD/VKA)
  • Der Beitrag ist als Sachbezug innerhalb der 50-Euro Freigrenze steuer- und sozialabgabenfrei (Grundlage für die Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug ist das BMF-Schreiben vom 15. März 2022. Eine rechtsverbindliche Feststellung kann nur durch das jeweilige Betriebsstättenfinanzamt erfolgen)

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen
  • Vorerkrankungen sind mitversichert
  • Keine Leistungsausschlüsse für bestehende Krank­hei­ten
  • Sofortiger Schutz. Keine Wartezeiten
  • Flexible Einsatzmöglichkeit des jährlichen Budgets
  • Individuelle Ergänzung durch weitere bKV-Tarife möglich
  • Leistungen auch in entgeltfreien Zeiten
  • Absicherungsmöglichkeit für Familienangehörige (gegen eigenen Beitrag und Gesundheitsprüfung)
  • Entlastung der privaten Haushaltskasse durch Arbeitgeber

Umfangreiche Tarifmöglichkeiten


Zahnbehandlung & Zahnersatz

Sehhilfen oder Augenlasik

Ambulante Leistungen

Stationäre Leistungen

Digitale Sprechstunde

Top Ärzte Vermittlung


Profitieren Sie durch ein breites Angebotsspektrum mit guten Vorsorgekonzepten

Die nächsten Schritte:

  • Konkrete Bedarfsanalyse erstellen
  • Konzepterstellung für gesunde und zufriedene Mitarbeiter ausarbeiten
  • Entscheidung über Tarif, Budegets und Starttermin besprechen

Ihr persönlicher Beratungstermin:


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Ich bin gerne für Sie da:


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